Mietminderung bei Schimmel? » Leider keine klare Rechtslage
Die Rechtsprechung rund um Mietminderung bei Schimmel ist nicht einheitlich und stützt sich überwiegend auf Einzelfälle. Für die Mieter scheint der Fall oft klar zu sein: Ist der Keller aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmel nicht einmal als Lagerraum zu nutzen, besitzt er einen Nutzwert von Null. Ganz so einfach ist die Sachlage aber nicht. Für einen schnellen Test, ob es sich um Schimmel im Keller handelt, eignet sich der verlinkte Schnelltest (➚).
Grundsätzlich müssen für eine Mietminderung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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1. Der Keller ist ein mitvermieteter Raum
Damit ein schimmliger Keller überhaupt ein Mietmangel sein kann, muss der Keller ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sein. Alternativ kann es sich beim Keller aufgrund einer mündlichen Vereinbarung um einen mitvermieteten Raum handeln. Oder der Vermieter hat ein schlüssiges Handeln an den Tag gelegt, indem er Ihnen beispielsweise die Kellerschlüssel ausgehändigt hat.
2. Der Zustand des Kellers ist nicht vertragsgemäß
Auch wenn es für Mieter merkwürdig klingen mag: Auch ein feuchter Keller kann vertragsgemäß sein – etwa, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrags Kenntnis über den Zustand des Kellers hatte.
Vertragsgemäß kann ein feuchter Keller auch in einem Altbau sein: In diesem Fall weisen Gerichte oft darauf hin, dass die Mieter davon ausgehen müssen, dass die Kellereigenschaften nicht denen eines Neubaus entsprechen. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter einen trockenen Keller zugesichert hat. Unabhängig vom Alter einer Immobilie müssen Mieter Schimmel im Keller nur in den seltensten Fällen hinnehmen. Schließlich geht von den Sporen eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr aus.
3. Es liegt eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vor
Diese Voraussetzung für eine Mietminderung liegt bei Schimmel oft sehr eindeutig vor. Ist doch schon der Aufenthalt in schimmelbelasteten Räumen aus gesundheitlichen Gründen nicht empfehlenswert. Auch als Lagerraum kann ein schimmliger Keller nicht genutzt werden, da sich der Schimmel leicht auf die jeweiligen Gegenstände ausbreiten kann.
Da man als Laie all diese verschiedenen Sachverhalte kaum zweifelsfrei einordnen kann, empfiehlt es sich, vor einer etwaigen Mietminderung eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Geeignete Ansprechpartner finden Sie im Anwaltsregister, bei einer Mietervereinigung oder einer Verbraucherberatungsstelle.

Mietminderung bei Schimmel durchsetzen: So sollten Mieter vorgehen
Zu den in Frage kommenden Mieterrechten bei Feuchtigkeit und Schimmel im Keller gehören neben der Mietminderung die Beseitigung der Wohnungsmängel und das Einfordern von Schadenersatzansprüchen, beispielsweise aufgrund der Beschädigung von im Keller eingelagerten Möbeln wie Tischen oder Betten.
Damit Sie als Mieter diese Rechte geltend machen können, müssen Sie den Vermieter über den Schimmel im Keller in Kenntnis setzen. Das tun Sie am besten umgehend per Einschreiben: Dann haben Sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Mitteilung in der Hand.
Musterschreiben für eine Mängelanzeige
Betreff: Mängelanzeige wegen Schimmel im Keller
Sehr geehrter Herr XXX/Sehr geehrte Frau XXX,
im zu unserer Wohnung gehörigen Keller hat sich an der Wand gegenüber der Türe schwarzer Schimmel ausgebreitet. Auch ein deutlicher Modergeruch ist wahrzunehmen. (Dieser Text lässt sich natürlich individuell abändern.)
Ich bitte Sie, sich innerhalb von 7 Tagen selbst ein Bild von der Situation zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Auf diese Mängelanzeige sollte ein zweites Schreiben an den Vermieter erfolgen:
Musterschreiben für Bestätigung des Ortstermins und Fristsetzung
Betreff: Bestätigung des Ortstermins
Sehr geehrter Herr XXX/ Sehr geehrte Frau XXX,
beim Ortstermin am xx.xx.xxxx konnten Sie sich selbst vom Schimmelbefall unseres Kellers überzeugen. Dabei äußerten Sie die Vermutung, der Schimmel könnte auf die allgemeine Feuchtigkeit im Keller zurückzuführen sein. Ich bitte Sie, die Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Frist spätestens bis zum xx.xx.xxxx durchzuführen. (Auch dieser Text muss natürlich individuell angepasst werden.)
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Eine Mietminderung kann erst nach Verstreichen dieser Frist angedroht werden oder wenn der Vermieter nicht innerhalb von vier Wochen auf die Mängelanzeige reagiert hat.

Wie hoch ist die Mietminderung bei Schimmel im Keller?
Eine eventuelle Mietminderung bei Schimmel kann natürlich nur dann angedroht werden, wenn sich der Mieter kein Fehlverhalten wie falsches Lüften vorzuwerfen hat.
Wie hoch Sie aufgrund eines schimmligen Kellers die Mietminderung berechnen dürfen, hängt stark vom Einzelfall ab. Mietminderungstabellen können eine erste Orientierung bieten. In der Regel sehen Anwalt und Gericht bei Schimmel im Keller eine Mietminderung von 5 bis 10 % als angemessen an.
Weiterführende Inhalte rund um Mietminderung bei Schimmel im Keller
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Weiterführende Links
- Positivseite vs. Negativseite » Wissenswert für Abdichtung
- Perimeterdämmung » 6 Vorteile & Kostenübersicht
- Wikipedia – Mietminderung
[…] kann ein feuchter Keller sogar ein Grund für eine Mietminderung […]